Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung

Reiserücktritts- & Reiseabbruchversicherung

  • Reiserücktrittsversicherung: Erstattet die Stornierungskosten, wenn eine gebuchte Reise aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann.
  • Reiseabbruchversicherung: Erstattet die Kosten, wenn eine bereits angetretene Reise vorzeitig abgebrochen oder unterbrochen werden muss und dadurch zusätzliche Kosten entstehen oder bereits bezahlte Leistungen nicht genutzt werden können.

Hinweis:
Ein Wochenendausflug mit mehr als einer Übernachtung und einer Entfernung von über 50 km Luftlinie vom Heimatort – ist auch eine Reise!

Vorteile

Reiserücktrittsversicherung beinhaltet:

  • Erstattung von Stornierungskosten: Wenn du die Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses – z.B. unerwartete schwere Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Jobverlust – nicht antreten kannst, übernimmt die Versicherung die Stornierungsgebühren, die vom Reiseveranstalter oder anderen Leistungsträgern erhoben werden.
  • Umbuchungskosten: In einigen Tarifen werden auch Kosten für eine notwendige Umbuchung der Reise aufgrund eines versicherten Ereignisses übernommen.

Reiseabbruchversicherung beinhaltet:

  • Nicht genutzte Reiseleistungen: Erstattung der Kosten für die Tage oder Leistungen – z.B. Hotelübernachtungen, Ausflüge, Mietwagenkosten-, die Sie aufgrund des Abbruchs oder der Unterbrechung nicht mehr in Anspruch nehmen können.
  • Zusätzliche Rückreisekosten: Übernahme der Mehrkosten für eine frühere als ursprünglich geplante Rückreise zum Wohnort, wenn der Abbruch aufgrund eines versicherten Ereignisses notwendig wird.
  • Überführungskosten im Todesfall: Im schlimmsten Fall übernimmt die Versicherung die Kosten für die Überführung der verstorbenen versicherten Person.
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Reiserücktrittsversicherungen im Vergleich